Stabbrandbomben sind während des Zweiten Weltkriegs zu Hunderttausenden abgeworfen worden. Die vielen Abwürfe haben dazu geführt, dass zahlreiche der Stabbrandbomben heute als Blindgänger auffindbar sind, wodurch der Kampfmittelräumdienst immer wieder in den Einsatz gerufen wird.
So musste der Kampfmittelräumdienst (KMRD) gleich an zwei aufeinander folgenden Tagen in den Kreis Altenkirchen anrücken. Zunächst waren unweit Brachbach zwei Stabbrandbomben entdeckt worden, die bereits gestern durch den KMRD geborgen und gesichert wurden. Die gestern entdeckten Stabbrandbomben waren noch nicht wirklich an ihrem neuen vorläufigen Lagerort angelangt, als eine neue Fundmeldung einging.
In der Nähe des Ortsrandes von Betzdorf waren mehrere Stabbrandbomben entdeckt worden, die es heute durch den Kampfmittelräumdienst zu sichern galt. Michael Ruckes aus Wallmenroth hatte während eines Spazierganges verdächtige Reste entdeckt und richtig gehandelt: “Ich hatte die Vermutung, dass es sich evtl. um Munitionsreste handeln könnte. Nach einer kurzen Recherche im Internet wurde ich auch fündig und kontaktierte den Kampfmittelräumdienst!” Weiter erzählt Ruckes, “das ist schon mein zweiter Munitionsfund!” Erst im vergangenen Jahr war von ihm eine Handgranate amerikanischer Bauart entdeckt worden, die durch den KMRD geborgen worden ist.
Heute Mittag kam dann der Feuerwerker Tobias Fochler angerückt, der zuvor eine Fundmeldung in Kirburg abzuklären hatte. Nach einer Suche, die trotz einsetzenden Regens durchgeführt wurde, waren die Reste von gut einem Dutzend Brandbomben zusammengekommen. Fochler: “Die leichten Bomben weisen ein sehr hohes Blindgängeraufkommen auf; sie werden sehr zahlreich gemeldet! Wobei man die Gefahr dieser Stabbrandbomben auf keinen Fall unterschätzen sollte, da, für den Laien kaum erkennbar, neben dem Brandsatz oft auch ein Sprengkörper bzw. eine Zerlege-Ladung enthalten sein kann!” So enthielten zwei der Bomben eine Sprengladung.
Tobias Fochler warnt ausdrücklich davor, Kampfmittel, auch wenn sie noch so unscheinbar daher kommen, zu berühren. “Sobald der Verdacht besteht, man könnte auf Munition gestoßen sein, ist unmittelbar die Polizei oder der Kampfmittelräumdienst zu informieren!” Darüber hinaus klärte der Fachmann über Zünder und deren Sicherungssysteme auf: “Egal um welches Kampfmittel es sich handelt, kann das Zündsystem von allein oder auch bereits durch geringste Erschütterungen ausgelöst werden, da die Sicherungseinrichtungen über viele Jahre hinwegweg stark korrodiert sind bzw. es zu Materialveränderungen gekommen ist, welche die Empfindlichkeit der Zünder und Sprengstoffe dermaßen herabgesetzt haben, dass viele Kampfmittel in keiner Weise mehr Handhabungsfähig sind; diese Entscheidung aber KANN und DARF immer NUR durch einen Feuerwerker getroffen werden! Für jedes Kampfmittel hat der Feuerwerker eine Einzelfallentscheidung zu treffen, ob und wie mit der betreffenden Munition umgegangen wird. Der Laie begibt sich in Lebensgefahr, wenn er Kampfmittel handhabt!”
Siehe auch: Stabbrandbomben – Teil I und Stabbrandbomben – Teil II
- Mahnung durch Kriegsgräber - 18. Juni 2024
- Rote Waffenbesitzkarte nach § 17 WaffG. - 5. April 2024
- Veranstaltungen in 2023 – Die militärhistorische Recherche und Filmvortrag zum Kriegsende - 17. Februar 2023