Im März 1945 wurde Rimbach zum Gerichtsort
Als die Amerikaner am 7. März 1945 die Ludendorffbrücke in Remagen eroberten, besiegelte sich hierdurch das Schicksal für vier deutsche Offiziere. Das waren die Majore Scheller, Kraft und Strobel, der Hauptmann Bratge und Oberleutnant Peters. Sie alle wurden in Rimbach und Oberirsen durch ein Exekutionskommando standrechtlich erschossen. Zwei der Soldaten nach Urteilsverkündigung in Rimbach, die beiden anderen in Oberirsen.
Die Verhandlungen gegen die Soldaten wurden in Rimbach und in Oberirsen durchgeführt. Leiter war Generalmajor Rudolf Hübner, der das sogenannte „Fliegendem Standgericht West“ als Oberster Richter führte. Hübner hatte hierzu von Hitler persönlich Vollmachten und Freiheiten erhalten, wie es sie in der Kriegsgeschichte noch nie gegeben hatte. Die Beisitzer während der Kriegsgerichtsverhandlungen waren Oberstleutnant Anton Ehrnsperger und Oberstleutnant Paul Penth, alle drei Männer waren überzeugte Nationalsozialisten.
Am 11. März 1945 kamen sie in Rimbach im Westerwald an, wo sich auch das Hauptquartier der Heeresgruppe B befand. Nach kurzer Besprechung der Kommandeure untereinander wurden Schuldige gesucht, die man nach einigen Hin- und Her auch schnell gefunden hatte. Die beschuldigten Offiziere waren die eingangs erwähnten fünf Offiziere. Für die Verhandlungen der nächsten Tage erhielten sie keine Verteidiger, ihnen standen nur wenige Minuten zur Verfügung, in denen sie sich zur Lage äußern konnten und ihre Unschuld beweisen sollten. Das war natürlich zwecklos. Dadurch, dass die Brücke von Remagen nicht im Explosionsknall untergegangen war, warf man den beschuldigten Offizieren Feigheit vor dem Feind, Dienstpflichtverletzungen und Versagen vor. Die Verhandlungen dauerten lediglich bis zum 14. März 1945, in deren Verlauf wurden die Majore Hans Scheller, August Kraft und Herbert Strobel, Hauptmann Bratge und Oberleutnant Peters zum Tod durch Erschießen verurteilt. Die Urteile gegen vier dieser Soldaten wurden unmittelbar nach der Verkündigung durch Erschießen vollstreckt, das Urteil gegen Bratge konnte nicht vollstreckt werden, da er sich zu jenem Zeitpunkt bereits in alliierter Kriegsgefangenschaft befunden hatte. Lediglich Hauptmann Friesenhahn wurde durch das Fliegende Standgericht West freigesprochen. Heute bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Offiziere der Remagener Brücke unschuldig hingerichtet wurden.
- Mahnung durch Kriegsgräber - 18. Juni 2024
- Rote Waffenbesitzkarte nach § 17 WaffG. - 5. April 2024
- Veranstaltungen in 2023 – Die militärhistorische Recherche und Filmvortrag zum Kriegsende - 17. Februar 2023
Der vorsitzende Nazi-Richter Generalmajor Rudolf Hübner war noch „Kampfkommandant von München“ und als solcher schuld am Tod von 200 unwilligen Soldaten, die erschossen oder erhängt wurden und kam mit lächerlichen 4 Jahren Haft davon!
Den hätte man an die Wand stellen sollen!
Pingback: Deutschland – Rhein – Hunsrück – Mannis Fotobude
Vielen Dank für Ihre Nachforschungen! Anlässlich der Einladung zu einer Besichtigung der Brücke habe ich mich heute etwas weitgehender über die dramatischen Tage im März ’45 informiert und bin auf die Hinrichtungen der deutschen Offiziere durch ein „fliegendes Standgericht“ gekommen. Gut, dass Sie ausführlicher über die Hintergründe berichten und diesen Soldaten durch die Fotos ein Gesicht gegeben haben.
Vielen Dank für diesen Artikel! Er hat mir bei meinen eigenen Recherchen sehr geholfen.